3. Anti-Repressionsspieltag im Eintracht-Stadion!
Wie bereits im letzten SKE angekündigt, findet am Sonntag, den 19. April beim Heimspiel gegen Hertha BSC unser 3. Anti-Repressionsspieltag statt. Bitte nehmt Euch vor und nach dem Spiel etwas Zeit, denn wir wollen diesen Spieltag gemeinsam nutzen, um über Fanrechte und Repressionen rund um die Spiele unserer Eintracht zu informieren und ins Gespräch zu kommen.
Wie auch im letzten Jahr, haben wir vor dem Spiel hinter der Südkurve (zwischen Block 7 und 8) eine Plakatausstellung vorbereitet und werden auch Ansprechpartner der BGH in diesem Bereich haben. Zusätzlich kann jeder Eintracht-Fan neben dem Südkurven-Eingang Rheingoldstraße kostenlos eine Datenabfrage durchführen. Benötigt wird lediglich ein Personalausweis. Auch hier informieren wir Euch sehr gerne, warum die Datenabfrage überhaupt notwendig ist und wie der Ablauf genau aussieht.
Nach Abpfiff werden am FanHaus die erfahrenen Strafrechtsanwälte René Lau aus Berlin und Christoph Schmidt aus Wolfenbüttel zugegen sein, um von aktuellen Fällen und Neuigkeiten rund um das Thema Fanrechte zu berichten. Damit der Heimsieg vorher noch stressfrei gefeiert werden kann, beginnen wir damit ca. 30 Minuten nach dem Spiel. Die Bier- und Grillbuden sind aber wie gewohnt direkt geöffnet.
Wie immer gibt es die Möglichkeit nach den ersten Worten der Anwälte, auch Fragen zu stellen und in den Austausch über Fanrechte zu kommen. Diese Chance sollten wir alle nutzen und uns im Vorfeld entsprechende Fragen überlegen. Im Anschluss wird auch noch genug Zeit für persönliche Gespräche vorhanden sein.
Auch zum Thema #NoNPOG geht in die nächste Runde hatten wir im letzten SKE gegen Nürnberg einen ersten Aufschlag und wollen euch diesen Text gerne nochmal zur Verfügung stellen. Ein näherer Einblick in das Thema und was die einzelnen Änderungen genau für uns bedeuten, folgt, wie angekündigt, beim Spiel gegen Hertha im Südkurvenecho (SKE).
Neuer Angriff auf unsere Freiheitsrechte!
NPOG – oder wie es im Ganzen heißt: Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Dieses Gesetz regelt, wann die Polizei eingreifen darf und welche Befugnisse sie hat. Diese Gesetze gelten im gesamten Bundesland Niedersachsen und sollen nun, so wünscht es sich zumindest die Niedersächsische Landesregierung mitsamt Daniela Behrens, einer umfassenden Verschärfung unterzogen werden.
Der ein oder andere wird sich vielleicht noch an die Zeit vor etwa acht Jahren zurückerinnern können, als wir unter dem Motto #NoNPOG demonstrierend durch die Straßen zogen. Auch damals wurden massive Gesetzesänderungen gefordert. Neben der Verlängerung des Präventivgewahrsams, der Einführung von Tasern, der Erweiterung der Video- und Onlineüberwachung sowie der erweiterten und längeren Observation kam hier auch erstmalig der Begriff des „Gefährders“ auf. Die Befugnis, diesen sogenannten Gefährdern eine Fußfessel anlegen zu können, gab es gleich mit dazu. Doch was ist ein Gefährder denn nun überhaupt? Das entscheidet im Zweifelsfall die Polizei einfach selbst. Prinzipiell könnte also jeder ein Gefährder sein, wenn die Staatsmacht es so will, mit der Folge, sich diversen Repressalien unterziehen zu müssen.
Dieser breite Katalog an Gesetzesänderungen versetzte im Jahr 2018 nicht nur uns Fußballfans, sondern auch ein breites Spektrum an anderen Institutionen, Parteien sowie Privatpersonen in Alarmbereitschaft. Gemeinsam wurden Demonstrationen in Braunschweig und Hannover abgehalten. Bei letzterer beteiligten sich alle relevanten Fanszenen Niedersachsens und standen trotz vorhandener Rivalitäten gemeinsam für eine größere Sache ein. Leider ist am Ende auch Teil der Geschichte, dass die geforderten polizeilichen Maßnahmen allesamt ins Gesetz übernommen wurden. Final wurden lediglich kleine Anpassungen vorgenommen, aber die Kernpunkte blieben alle unberührt und traten in Kraft.
Waren die Demos nun umsonst? Für die einen geht es vielleicht vor allem ums Ideal und darum, für seine Rechte einzustehen. Doch auch abseits dessen waren die Proteste ein Erfolg in der Hinsicht, dass die mediale Aufmerksamkeit auf das Thema gelenkt wurde und hierdurch weitere Teile der Gesellschaft erreicht werden konnten. Zumindest in der Auslegung des Gesetzes hat dies mit Sicherheit dann schon seine gewisse Wirkung. Denn wirklich präsent sind solche Gesetzesverschärfungen im Mainstream sonst nicht, sodass sie fast schon still und heimlich ihren Weg in die Gesetzbücher schaffen.
Damals wie heute geht es um eine massive Erweiterung der polizeilichen Handlungsspielräume. Dies betrifft uns nicht nur, aber insbesondere uns als Fußballfans und Stadionbesucher, unabhängig davon, ob man nun dazu geneigt ist, mal zu zündeln, oder sich anderweitig strafbar zu machen. Hier geht es um Eingriffe, die uns alle betreffen können. Daher sei jedem geraten, die aktuellen Entwicklungen rund um die geplante Reform des NPOG aufmerksam zu verfolgen.
Auch der nun vorgelegte Gesetzesentwurf der Landesregierung knüpft in vielen Punkten an die damaligen Verschärfungen an und geht teilweise sogar noch darüber hinaus. Neben weiteren Eingriffsmöglichkeiten im Bereich Überwachung und Datennutzung sollen vor allem neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden, die es der Polizei erlauben, noch früher und umfassender tätig zu werden. Viele der geplanten Änderungen greifen nicht erst bei begangenen Straftaten, sondern können bereits im Vorfeld angewendet werden. Die wichtigsten geplanten Neuerungen und Ausweitungen im Überblick:
- NEU: „Vorfeldstraftat“ als neuer Eingriffstatbestand (§2 NPOG-ÄE)
- NEU: Verhaltensmustererkennung im öffentlichen Raum (§32 NPOG-ÄE)
- AUSWEITUNG: Bodycam-Einsatz mit Pre-Recording und Einsatz in Wohnungen (§32a NPOG-ÄE)
- NEU: Echtzeit-Videoüberwachung zur Identitätsfeststellung (§32b NPOG-ÄE)
- NEU: Nachträgliche Auswertung von Videoaufnahmen inkl. Internetdaten (§32c NPOG-ÄE)
- NEU: Erweiterter Einsatz von Polizeidrohnen (§32d NPOG-ÄE)
- AUSWEITUNG: Längere verdeckte Observation auch bei Vorfeldstraftaten (§34 NPOG-ÄE)
- AUSWEITUNG: Fahndung nach Personen auch bei Vorfeldstraftaten (§37 NPOGÄE)
- AUSWEITUNG: Nutzung von Daten zu anderen Zwecken („hypothetische Neuerhebung“) (§38, §39 NPOG-ÄE)
- NEU: Weitergabe personenbezogener Daten für Zuverlässigkeitsprüfungen (§41a NPOG-ÄE)
- AUSWEITUNG: Datenweitergabe an Behörden und Stellen im In- und Ausland (§43, §43a NPOG-ÄE)
- NEU: Automatisierte Datenauswertung mittels KI („Palantir-Paragraf“, Software zur Erstellung weitreichender Personenprofile) (§45a NPOG-ÄE)
Für uns Fans bedeutet dieser Katalog an neuen Maßnahmen ganz konkret, dass Eingriffe wie Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen, intensive Kontrollen oder umfangreiche Datenerhebungen noch leichter ausgesprochen und angewendet werden können. Besonders durch die neuen Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten, erweiterter Videoüberwachung, automatisierter Datenauswertung und längerer Observation wird die Schwelle, ab der die Polizei tätig werden darf, drastisch nach vorne verlagert.
Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass solche Befugnisse nicht nur gegen einzelne Personen eingesetzt werden, sondern schnell ganze Gruppen ins Visier geraten. Wer regelmäßig auswärts fährt oder sich rund um Spiele im öffentlichen Raum bewegt, weiß, wie schnell man in Situationen kommt, in denen man plötzlich als Teil eines Problems gesehen wird, ohne selbst etwas getan zu haben.
Hinzu kommt eine Entwicklung, die seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Überwachung, immer mehr Datensammlung und immer mehr Möglichkeiten, Menschen präventiv einzuschränken. Gleichzeitig wird der Spielraum für Betroffene, sich dagegen zu wehren, immer kleiner. Entscheidungen werden schneller getroffen, Maßnahmen früher angeordnet und der Aufwand, sich juristisch zur Wehr zu setzen, bleibt extrem hoch.
Die aktuellen Planungen zeigen erneut, dass es essenziell bleibt, solche Entwicklungen kritisch zu begleiten und nicht einfach hinzunehmen. Die Erfahrung aus 2018 hat gezeigt, dass öffentlicher Druck zumindest dazu beitragen kann, Aufmerksamkeit zu schaffen und gesellschaftliche Diskussionen anzustoßen, sowie kleinere durchaus wichtige Anpassungen noch einfließen zu lassen. Auch wenn sich vielleicht nicht jede Verschärfung verhindern lässt, dürfen solche massiven Eingriffe in unsere Freiheitsrechte nicht unkommentiert im Hinterzimmer beschlossen werden.
Informiert euch, bleibt wachsam und lasst uns gemeinsam laut bleiben!

