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#NoNPOG geht in die nächste Runde: Neuer Angriff auf unsere Freiheitsrechte!

#NoNPOG geht in die nächste Runde: Neuer Angriff auf unsere Freiheitsrechte!

Im letzten SKE haben wir es bereits angerissen: Die niedersächsische Landesregierung um Innenministerin Daniela Behrens plant eine massive Verschärfung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG). Viele von uns können sich noch gut an 2018 erinnern, als wir gemeinsam mit anderen Fanszenen unter dem Motto #NoNPOG lautstark auf den Straßen in Braunschweig und Hannoi gegen den Präventivgewahrsam und Fußfesseln demonstrierten.

Jetzt steht die nächste Runde an, und der neue Entwurf knüpft nicht nur an alte Verschärfungen an, sondern greift noch tiefer in unsere Rechte ein. Die Schwelle, ab der uns die Polizei mit Repressionen überziehen darf, wird drastisch nach vorne verlagert, lange bevor überhaupt etwas passiert ist. Damit für alle Eintracht-Fans und die gesamte Südkurve klar ist, was diese Gesetzesänderungen für uns als Fußballfans in der Praxis bedeuten, haben wir die zwölf heftigsten Punkte für euch herausgearbeitet:

Bestrafung, bevor was passiert

  • NEU: „Vorfeldstraftat“ als neuer Eingriffstatbestand (§2 NPOG-ÄE): Die Polizei muss künftig nicht mehr warten, bis eine Straftat begangen oder auch nur konkret geplant wird. Die bloße Annahme der Cops, dass im Vorfeld etwas passieren könnte, reicht als Begründung für massive Eingriffe aus. Für uns bedeutet das: Treffen wir uns als Mob am Altstadtmarkt oder reisen gemeinsam im Entlaster an, reicht allein der Verdacht der Szenekundigen Beamten (SKBs), dass es theoretisch knallen könnte, um uns komplett zu drangsalieren. Dem polizeilichen Ermessensspielraum und der Willkür sind hier Tür und Tor geöffnet.
  • AUSWEITUNG: Längere verdeckte Observation & Fahndung bei Vorfeldstraftaten (§34 & §37 NPOG-ÄE): Beide Maßnahmen werden massiv auf die neue, ohnehin schwammige „Vorfeldstraftat“ ausgeweitet. Aktive Fans können künftig viel schneller, länger und gezielter von Zivilpolizisten beschattet oder zur polizeilichen Beobachtung (Fahndung) ausgeschrieben werden. Nur weil SKBs vermuten, dass Du und deine Bezugsgruppe vielleicht für das nächste Derby etwas planen könnten.

Die Kameras sind überall und sie werden intelligenter

  • NEU: Verhaltensmustererkennung im öffentlichen Raum (§32 NPOG-ÄE): Die Kameras rund ums EINTRACHT-STADION oder am Bahnhof filmen uns künftig nicht nur, sondern eine „Künstliche Intelligenz“ (KI) analysiert unsere Bewegungen und soll „Verhaltensmuster“ erkennen. Hüpfen, einhaken, ein dichter Fanmarsch oder das plötzliche Loslaufen? Die Maschine könnte das sofort als „abweichendes“ oder „aggressives“ Verhalten deuten und Alarm schlagen. Das ist ein Freifahrtschein zur Kriminalisierung unserer gesamten Fankultur, die von der Norm abweicht.
  • AUSWEITUNG: Bodycam-Einsatz mit Pre-Recording und in Wohnungen (§32a NPOG-ÄE): Bodycams der Polizei sollen künftig ständig im Bereitschaftsbetrieb mitlaufen und die jeweils letzten 30 Sekunden rückwirkend speichern („Pre-Recording“). Wenn es am Einlass oder im Block unübersichtlich und hitzig wird, hat die Polizei im Zweifel immer exakt den gefilmten Ausschnitt, der ihr in den Kram passt, und der Eingriff wird lapidar als „flüchtig“ abgetan und verschwindet. Der absolute Wahnsinn: Die Kameras dürfen künftig sogar bei Hausdurchsuchungen direkt in privaten Wohnungen laufen.
  • NEU: Echtzeit-Videoüberwachung zur Identitätsfeststellung (§32b NPOG-ÄE): Hier kommt die Live-Gesichtserkennung! Kameras im öffentlichen Raum scannen jedes Gesicht in der Menge ab und gleichen es in Echtzeit mit den Fahndungs- und Polizeidatenbanken ab. Wer schon mal auffällig war oder als sogenannter „Gefährder“ gilt, wird sofort von der Software aus der Masse herausgefiltert.
  • NEU: Nachträgliche Auswertung von Videoaufnahmen inkl. Internetdaten (§32c NPOG-ÄE): Richtig perfide wird es hier: Die Polizei darf künftig massenhaft Bilder aus dem Internet, von Social-Media, Fanseiten und Videos heranziehen, um Gesichter nachträglich per KI abzugleichen. Ein gepostetes Foto von Dir im Gästeblock oder bei einer Pyroshow reicht aus, damit die Polizei das Netz durchkämmt und Dich identifizieren kann.
  • NEU: Erweiterter Einsatz von Polizeidrohnen (§32d NPOG-ÄE): Dass uns Polizeidrohnen auf dem Marsch oder im Stadion abfilmen, kennen wir leider schon, auch wenn das oft illegal war, weil es eben noch keine klare Rechtsgrundlage dafür gab. Jetzt soll die Polizei hochoffiziell weitreichende Erlaubnisse bekommen, Drohnen sogar völlig verdeckt zur Video- und Tonüberwachung einzusetzen. Die fliegenden Augen der Staatsmacht sind also immer und legal dabei.
  • NEU: Automatisierte Datenauswertung mittels KI / „Palantir-Paragraf“ (§45a NPOG-ÄE): Der absolute Endgegner: Ein riesiges polizeiliches KI-Analyse-Tool (in der Form, wie die umstrittene Firma Palantir sie anbietet) führt künftig sämtliche verfügbaren Daten zusammen. Melderegister, Zugfahrten, Ticketkäufe, Chatverläufe, Kontrollen am Einlass, Aufenthaltsverbote, alles wird in einen Topf geworfen. Die KI baut daraus weitreichende Personenprofile und analysiert gesamte soziale Netzwerke. Wer hängt mit wem rum, wer kennt wen: Die Staatsmacht weiß es und konstruiert daraus präventive Gefahrenszenarien, gegen die sich nur noch schwer gewehrt werden kann.
  • AUSWEITUNG: Nutzung von Daten zu anderen Zwecken / „hypothetische Neuerhebung“ (§38, §39 NPOG-ÄE): Bisher galt bei der Polizei das Prinzip der Zweckbindung, das nun beerdigt wird. Heißt konkret: Daten, die die Cops vielleicht für einen harmlosen Zeugenhinweis oder bei einer einfachen Verkehrskontrolle von Dir erfasst haben, dürfen plötzlich zweckentfremdet genutzt werden, um Dir bei der nächsten Auswärtsfahrt oder einem Stadionverbot einen Strick daraus zu drehen.
  • NEU: Weitergabe personenbezogener Daten für Zuverlässigkeitsprüfungen (§41a NPOG-ÄE): Bist du im stadionnahen Bereich beruflich tätig oder suchst einen neuen Job? Die Polizei darf deine Daten (etwa deinen unbewiesenen Status als „Gefährder“) künftig an Veranstalter oder Arbeitgeber weitergeben, um deine „Zuverlässigkeit“ zu prüfen. Damit kann dir deine bloße Zugehörigkeit zur Ultrà-Szene oder Südkurve auf Grundlage schwammiger Polizei-Auskünfte die berufliche Existenz ruinieren und zur Stigmatisierung führen.
  • AUSWEITUNG: Datenweitergabe an Behörden im In- und Ausland (§43, §43a NPOG-ÄE): Gute Nacht, Eintracht international oder Urlaub! Eure personenbezogenen Daten werden künftig unter minimalen Hürden an ausländische Cops und Behörden weltweit weitergereicht. Einmal als kritischer Fan erfasst, wirst du international als Risiko gehandelt, was Fahrten über die Grenzen zu einem Spießrutenlauf machen kann.

Fazit für uns: Das neue Gesetz sorgt dafür, dass Eingriffe wie Aufenthaltsverbote, Meldeauflagen und massive Überwachung viel leichter gegen Einzelpersonen oder ganze Gruppen verhängt werden können, ohne dass auch nur eine einzige Person etwas Strafbares getan haben muss. Wer zum Beispiel oft auswärts fährt, gerät schneller ins Visier.

Wie schon 2018 gilt: Solche massiven Eingriffe in unsere Freiheitsrechte dürfen nicht widerstandslos im Hinterzimmer beschlossen werden. Informiert euch, bleibt wachsam und lasst uns gemeinsam laut bleiben!

Gegen den Überwachungsstaat! Für eine freie Südkurve!