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Die Innenministerkonferenz nimmt Fußballfans erneut ins Visier

Die Innenministerkonferenz nimmt Fußballfans erneut ins Visier

Das juristische Online-Fachmedium „Legal Tribune Online“ berichtete kürzlich über beabsichtigte Strafverschärfungen im Strafgesetz und im Sprengstoffgesetz. Das Fachmagazin beruft sich auf den Entwurf der Tagesordnung für die Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Lübeck. Der Blau-Gelbe Hilfe e.V. (BGH) kritisiert die in Betracht gezogenen Gesetzesänderungen.

Braunschweig –„Offenbar besteht die Absicht, Verfehlungen im Zusammenhang mit Fußball durch den Entzug der Fahrerlaubnis zu bestrafen“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH. Ermöglicht werden soll dies durch eine Änderung des § 69 Strafgesetzbuch (StGB). „Der inhaltliche Zusammenhang zwischen Verfehlung und Strafe erschließt sich uns in keiner Weise“, so Jendrik Pufahl weiter.

Zusätzlich soll der Tatbestand des Landfriedensbruch nach § 125 StGB ausgeweitet werden. Zukünftig kann demnach schon die Beteiligung an einer Gruppe ohne kriminelle Handlung strafbar sein. Würde diese Gesetzesänderung erfolgen, könnte zum Beispiel nicht nur die Anwesenheit im Fanblock sondern zum Beispiel auch die Teilnahme an Demonstrationen, gesetzwidrig sein und entsprechend juristisch verfolgt werden. Im Kern würde aus Sicht der BGH das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch die Hintertür eingeschränkt.

Auch das Abbrennen von Pyrotechnik soll deutlich härter bestraft werden. Deshalb ist eine Verschärfung des § 40 Sprengstoffgesetz vorgesehen. Selbst das Abbrennen von Gegenständen, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung zugelassenen sind, könnte zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen. „Die beabsichtigten Gesetzesverschärfungen erweitern die bestehende Strafverfolgungsmöglichkeiten der Behörden gegen Fußballfans“, kritisiert Jendrik Pufahl die angestrebten Gesetzesänderungen. „Sie stehen schon heute in keinem Verhältnis zu der Wirklichkeit im Stadion.“