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Niedersachsens Innenministerin verteidigt Polizeieinsatz nach der Zweitligapartie Eintracht Braunschweig gegen Hertha BSC. – Zurecht?

Niedersachsens Innenministerin verteidigt Polizeieinsatz nach der Zweitligapartie Eintracht Braunschweig gegen Hertha BSC. – Zurecht?

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) macht sich mit entsprechenden Äußerungen in einem Artikel der Braunschweiger Zeitung vom 13. März zur unnachgiebigen Fürsprecherin der Polizei. Die Sichtweise der betroffenen Eintrachtfans spielt für ihre Einordnung der Vorfälle keinerlei Rolle. Die Blau-Gelbe Hilfe (BGH) kritisiert die Parteinahme der Innenministerin zu Gunsten der Polizei scharf.

Braunschweig – Die Innenministerin Niedersachsens beruft sich zur Einordnung, ob das Vorgehen der Polizei nach dem Heimspiel gegen Hertha BSC Ende Februar rechtmäßig war, auf Bildmaterial, welches ihr von der Polizeidirektion Braunschweig zur Verfügung gestellt wurde. Bereits an diesem Punkt setzt die Kritik der BGH an.

„Niemand außer die Polizeidirektion Braunschweig hat Zugang zu dem Bildmaterial“, so Mike Wasner Sprecher der BGH. „Niemand kann also beurteilen, ob das Bildmaterial vollumfänglich und dementsprechend aussagekräftig ist. Im gleichen Atemzug spricht die Innenministerin nämlich nur von erhaltenen Sequenzen.“ Ein Beispiel, das die Kritik der BGH begründet, ist die Verletzung eines Kindes: Sie sei „anhand der Bildaufnahmen nicht zu belegen“. Sachverhalte, die vermutlich nicht gefilmt wurden, können nicht geschehen sein. „Welche Rechtsauffassung verbirgt sich auch auf ministerialer Ebene dahinter?“ verurteilt Mike Wasner die Positionierung der Innenministerin. „Wie zynisch ist diese Haltung gegenüber der betroffenen Familie?“

Aus dieser Perspektive ergibt sich für die BGH eine weitere Frage: „Wie verlässlich sind Videoauswertungen der Polizeidirektion, wenn deren eigenen Polizeibeamten selbst Fehlverhalten vorgeworfen wird?“ Die Fanhilfe moniert in diesem Zusammenhang erneut, dass keine unabhängige Stelle den Polizeieinsatz objektiv aufgearbeitet hat und eine solche auch nicht vorgesehen ist. Stattdessen darf die beteiligte Polizeidienststelle innerhalb von knapp zwei Wochen ihren eigenen Bericht zu ihrer eigenen Arbeit verfassen, der die Grundlage für die Argumentation der Innenministerin ist. Laut BGH wird gegen rechtsstaatliche Prinzipen verstoßen.

Aber die Ausführungen der Innenministerin haben nach Auffassung der BGH mindestens einen weiteren ebenso skandalösen Aspekt. Der von den Beamten rücksichtslos durch geführte Einsatz sei eine Reaktion auf Fanverhalten gewesen. „Dies ist eine Umdeutung der realen Situation“, widerspricht Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH. „Viele unbeteiligte Stadionbesucher erlebten das rücksichtslose Vorgehen der Einsatzkräfte. Sie können jetzt einordnen was es bedeutet, wenn wir von unrechtmäßiger Polizeigewalt sprechen.“ Die Innenministerin blende bei ihrer Betrachtung vollkommen aus, dass unter den Verletzten zahlreiche Menschen sind, die eindeutig als nicht zu den Ultras gehörend einzuordnen seien. Deshalb prangert die BGH auch an, dass wieder einmal das Bild des gewälttätigen Fußballfans beschworen wird.

„Gerade an diesem absurden Polizeieinsatz wird unsere Aufgabe als Fanhilfe deutlich“, hebt Jendrik Pufahl hervor. „Wir vertreten die Rechte von allen Eintracht-Fans, wenn sie bei uns Mitglieder sind.“

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