Anwerbungsversuch auch in Braunschweig
Wie auch jüngst in Magdeburg (die BGH berichtete darüber), gab es nun auch in Braunschweig mindestens einen konkreten Fall, bei dem ein Eintrachtfan durch die Polizei angesprochen wurde, um interne Informationen über die Szene preis zu geben. Im Gegenzug für Informationen, wurde von den Beamten „ein positiver Verlauf“ zu einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren versprochen. Glücklicherweise ließ sich dieser Fan nicht von den dubiosen Versprechungen locken und wandte sich umgehend an die BGH.
Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, das die Polizei schon in ihrer Funktion nicht in der Position ist, etwaige Verfahren einzustellen oder einen positiven Verlauf zu garantieren. Sie sind laut Gesetz Ermittlungsgehilfen der Staatsanwaltschaft, was bedeutet das nur die Staatsanwaltschaft oder ein Richter ein Ermittlungsverfahren einstellen darf bzw. deren Ausgang aktiv beeinflussen können. Wir möchten ALLE Eintrachtfans auffordern, die von ermittelnden Beamten ein solches Angebot bekommen, dieses entschieden abzulehnen und sich an uns zu wenden.
Weiterhin möchten wir nochmals ausdrücklich erwähnen, dass es nicht nachteilig gewertet werden darf zu schweigen, denn niemand muss vor der Polizei aussagen. Verwendet bitte immer den Satz: „Ich möchte keine Aussage machen“. Andere Formulierungen, wie z.B. „Ich weiß nicht mehr als beim letzten Mal“ oder „Ich kann mich nicht erinnern“, können in manchen Fällen gegen Euch verwendet werden.
Sprecht mit uns, nicht mit der Polizei.