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BGH-News – 22.04.2015

BGH-News – 22.04.2015

München 22.04.2015 – Erhält Thomas Müller einen Bußgeldbescheid durch Zuwiderhandlung im Stadion?

Vor kurzem berichteten wir über den Bußgeldbescheid, den das KVR München dem Cattiva Vorsänger Benjamin R. zustellen ließ. Das hier ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen wird, zeigen uns die aktuellen Bilder aus der Allianz Arena.

Nach dem gestrigen Championsleague Viertelfinale zwischen dem FC Bayern und dem FC Porto (6:1) wurde dem feiernden Thomas Müller aus den Reihen der Münchner Ultras ein Megaphon gereicht um die übliche Humba anzustimmen. Uns stellt sich nun die Frage, bekommt Herr Müller jetzt auch einen Bußgeldbescheid des KVR München? Gemäß der Stadionordnung hat er ja einen, in der Allianz Arena, nicht erlaubten Gegenstand benutzt. Damit nicht genug, der gute Herr Müller beging diesen Verstoß sogar vor laufenden Fernsehkameras.

Sicher wird hier jetzt nichts passieren, aber aus unserer Sicht sollten sich sowohl das KVR München als auch der FC Bayern München mal grundsätzliche Gedanken über Teile der Stadionordnung machen.


Bild: Süddeutsche Zeitung