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Der Hilfeausschuss

Der Hilfeausschuss

Die Mitglieder des Blau-Gelbe-Hilfe e.V. haben nach Abschluss eines Verfahrens, welches sie über uns geführt haben, die Möglichkeit einen Antrag über die Bezuschussung ihrer Anwaltskosten schriftlich bei uns einzureichen. Ab sofort ist das dafür zu verwendende Formular auf unserer Internetseite online.

Gemeinsam mit einem Mitgliederbetreuer, der den Fall dem Hilfeausschuss vorstellt, muss eine Empfehlung darüber ausgesprochen werden, ob eine Bezuschussung erfolgen kann und wenn ja, in welcher Höhe. Der Vorstand des Blau-Gelbe-Hilfe e.V. entscheidet dann über die Bezuschussung unter Berücksichtigung der Empfehlung des Hilfeausschusses.

Voraussetzung für die Mitarbeit im Hilfeausschuss ist die Mitgliedschaft im Blau-Gelbe-Hilfe e.V.. Wer also Interesse daran hat, sich aktiv in unserer Rechtshilfe mit einzubringen oder noch weitere Informationen zum Hilfeausschuss haben möchte, kann sich gerne bei uns melden.

Eure Blau-Gelbe-Hilfe