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Vorfall beim Auswärtsspiel in Nürnberg vom 10.05.2015

Vorfall beim Auswärtsspiel in Nürnberg vom 10.05.2015

Ein Zwischenbericht

Am vergangenen Donnerstag haben wir die Betroffenen der Ingewahrsamnahme kurzfristig dazu aufgerufen der erfolgreichen Beschwerde gegen die nach Art. 17 BayPAG erfolgten Freiheitsentziehung zu folgen.

Wie am Donnerstag erwähnt, wurde die Beschwerde bereits vor einigen Monaten von drei Mitgliedern des Blau-Gelbe-Hilfe e. V. beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht. Vertreten wurden unsere Mitglieder dabei von einem Anwalt der ‚Arbeitsgemeinschaft für Fananwälte‘.

Damit die weiteren 122 Betroffenen Beschwerde gegen die am 10.05.2015 getroffene Maßnahme einreichen konnten, mussten wir einen sehr kurzen Zeitraum für die Übermittlung der Daten ansetzen. Die Frist, um die Beschwerde fristwahrend bei Gericht einzureichen, ist gestern Abend um 24:00 Uhr abgelaufen.

Wir haben am Wochenende die Daten von fast 100 Betroffenen erhalten und haben diese an den Anwalt, der bereits für uns und unsere drei Mitglieder in dieser Sache tätig gewesen ist, weitergeleitet.

Die Beschwerden wurden fristgerecht beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht.

Aufgrund des identischen Sachverhaltes für jede/n Betroffene/n sind die Erfolgsaussichten auch für die nachgereichten Beschwerden sehr hoch.

In den nächsten Tagen und Wochen werden unsere Mitgliederbetreuer auf jede/n einzelne/n Beschwerdeführer/in zukommen, um noch weitere Details für die Beschwerdebegründung zu sammeln.

Sollten in der Zwischenzeit Fragen auftauchen, könnt ihr euch jederzeit über unser Kontaktformular auf unserer Internetseite oder unserer E-Mailadresse info@blau-gelbe-hilfe.de an uns wenden.

Eure Blau-Gelbe-Hilfe